Dekolonial Erinnern … für postkoloniale Ethik
Decolonial Memories … for postcolonial ethics

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German Colonial Restitution Monitor
Podcast „Decolonial Memories“

Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte: Viele Einzelmaßnahmen, kein Gesamtkonzept

Gehaltvolle Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen (August 2025) unterstreicht die Bundesregierung ihren Willen zur Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte und ihren Folgen. Durchaus in Übereinstimmung mit dem schwarz-roten Koalitionsvertrag, wo von „Intensivierung der Aufarbeitung“, Rückgabe von menschlichen Gebeinen und Kulturgütern sowie einem „würdigen Erinnerungsort“ die Rede ist. Offen bleibt, ob beziehungsweise wie solche Absichtserklärungen zu Beginn der Wahlperiode tatsächlich in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

English version, including automatic translation of official document:
https://dekolonial-erinnern.de/reappraisal-of-colonial-history-many-individual-measures-no-overall-concept/

Kein umfassendes Handlungsprogramm

Die Antwort enthält detaillierte Informationen zu einer Vielzahl von (löblichen) Einzelmaßnahmen, bietet aber kein umfassendes Gesamtkonzept, das der Bedeutung des deutschen Kolonialismus gerecht werden könnte. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Anerkennung der überaus gewaltvollen Geschichte als auch bezüglich der enormen Herausforderungen bei den anstehenden Verhandlungen mit ehemaligen afrikanischen Kolonien (insbesondere Tansania und Kamerun), in denen staatliche Restitutionskomitees die Arbeit aufgenommen haben.

Mit der (nicht überraschenden) formaljuristischen Ablehnung von „Wiedergutmachung“ folgt die Bundesregierung der Linie ihrer Vorgängerinnen. Die Verengung auf finanzielle Leistungen verkennt allerdings, dass „Reparationen“ in den ehemaligen Kolonialgebieten viel differenzierter verstanden werden. Die Antwort macht darüber hinaus deutlich, dass die von der Ampelregierung übernommenen institutionellen Strukturen und Förderinstrumente (sogenannte Restitutions-Governance) auf Bundesebene große Defizite aufweisen.

Deutsche Erinnerungskultur

Angesichts der jüngsten Äußerungen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zum historischen Gedenken überzeugt die eindeutige Positionierung der Bundesregierung, die vom Auswärtigen Amt verantwortet wird:

„Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte ist unbestrittener Teil der Erinnerungskultur in Deutschland. Die Bundesregierung misst ihr große Bedeutung bei.“

Diese integrative Sicht auf die staatlichen Massenverbrechen des 19. und 20. Jahrhunderts wird von zahlreichen Vertreter/innen der existierenden Gedenkstätten für den Holocaust und die SED-Diktatur geteilt.

„Würdiger Erinnerungsort“

Die ehemalige Kulturstaatsministerin
Claudia Roth hatte es in der vergangenen Wahlperiode nicht vermocht, das im Koalitionsvertrag der Ampelregierung aufgeführte Konzept für einen Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus vorzulegen. In der Antwort ist dazu festgehalten, dass die aktuelle Bundesregierung Gespräche mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft fortführen will, „um einen würdigen Erinnerungsort zur Auseinandersetzung mit dem deutschen kolonialen Erbe zu schaffen“.

„Wiedergutmachung“

Die Bundesregierung verkennt in ihrer Antwort, dass die Forderungen nach Reparationen in Afrika, beispielsweise durch die Afrikanische Union, weit über finanzielle Entschädigung hinausgehen. Zentrale Bedeutung hat die Rückführung der Ahnen (menschliche Gebeine) und der kolonial entwendeten Kulturgüter. Darüber hinaus erwarten Stimmen aus früheren Kolonialgebieten, dass sich die Bundesregierung in einem offiziellen Akt für die Kolonialgewalt entschuldigt, wie dies beispielsweise in den Niederlanden durch König und Ministerpräsident mit Betonung auf Versklavungswirtschaft geschehen ist. Ein weiterer Schritt zur glaubwürdigen Aufarbeitung der verflochtenen Geschichte wäre die Einrichtung gemeinsamer Fachkommissionen, wie das etwa
durch ein französisch-kamerunisches Historikergremium erfolgt ist. Gewünscht wird auch die Unterstützung von Erinnerungsorten und regionalen Kultureinrichtungen in den Herkunftsgesellschaften zur Aufbewahrung der zurückgekehrten Ahnen und „Objekte“.

Unterstützung der Herkunftsgesellschaften

Die Antwort offenbart grundlegende Defizite auf Bundesebene zur Unterstützung von Regierungen, Gemeinschaften, Zivilgesellschaft, Kultur und Wissenschaft in den Herkunftsgesellschaften. Ein Problem ist die Trennung der Verantwortlichkeiten auf deutscher Seite im Hinblick auf menschliche Gebeine und Kulturgüter. Die von der Länderkulturstiftung getragene „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ erhält eine Finanzierung des Auswärtigen Amts und der Kulturstaatsministeriums zum Aufbau der „Anlaufstelle“ zu menschlichen Gebeinen bis Ende 2026. Von einem Gesetz für den Umgang mit menschlichen Gebeinen, wie es etwa in Frankreich verabschiedet wurde, ist nicht die Rede. Die „Agentur für Internationale Museumszusammenarbeit“ soll die Restitution von Kulturgütern unterstützen, ist für diese Aufgabe aber überhaupt noch nicht personell und finanziell ausgestattet.

Wo bleibt Restitutionsfonds?

In der Antwort wird der Strukturbruch im deutschen System sichtbar. Das Kulturstaatsministerium (BKM) hat Gelder vom Bundestag für die Unterstützung der Herkunftsgesellschaften bei der Rückführung von Kulturgütern erhalten, ist aber für Restitution überhaupt nicht zuständig. Die Verantwortung liegt hier beim Auswärtigen Amt, das jedoch über keine finanziellen Ressourcen für die Aufgabe verfügt. Darüber hinaus gilt, dass die Mittel zur Unterstützung der Herkunftsgesellschaften völlig unzureichend sind angesichts der enormen Masse von kolonial angeeignetem Kulturerbe (600.000 Euro für 2024 im BKM-Haushalt). Im Fall von Kamerun handelt es sich zum Beispiel um mehr als 40.000 „Dinge“.

Wissenschaft & Zivilgesellschaft

Wie die Antwort zeigt, plant die Bundesregierung im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine institutionalisierte Einbeziehung der Wissenschaft bei der Aufarbeitung der Kolonialgeschichte. Beispielsweise haben die Niederlande, Österreich und die Schweiz unabhängige wissenschaftliche Gremien eingerichtet, die die staatliche Restitutionspolitik unterstützen. Der erstmals im November 2024 vom Auswärtigen Amt einberufene Runde Tisch „Koloniale Aufarbeitung − Im Dialog mit der Zivilgesellschaft“ soll fortgeführt werden.

Internationale Zusammenarbeit

Im Hinblick auf internationale Zusammenarbeit weist die Antwort weitgehend Leerstellen auf. Auf europäischer Ebene wird lediglich Bezug genommen auf die deutsch-französische Kooperation in der Provenienzforschung. Initiativen für die gemeinsame Aufarbeitung des Kolonialismus etwa in der Europäischen Union werden nicht angestrebt. Bei den früheren Kolonien geht es nur um zwischenstaatliche Beziehungen mit einzelnen Ländern. Eine Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union oder afrikanischen Regionalorganisationen – etwa in Ostafrika – ist nicht angedacht.

Nicht-afrikanische Kolonien

Besonders auffällig ist die Tatsache, dass die Bundesregierung die früheren deutschen Kolonialgebiete in China und im Pazifik in ihrer Antwort völlig außer Acht lässt. Dabei arbeitet die aktuelle Veröffentlichung des australischen Historikers Matthew Fitzpatrick über die deutsche Herrschaft in Samoa beispielhaft heraus, welche zentrale Rolle der pazifische Raum für die deutschen Kolonialbestrebungen hatte.

Zivilgesellschaftliche Agenda

Die Antwort lässt hoffen, dass die Bundesregierung ernsthaft an der Aufarbeitung der Kolonialgeschichte weiterarbeiten will. Wie das genau geschehen wird, hängt maßgeblich von Impulsen und Druck aus der Zivilgesellschaft ab. In der laufenden Wahlperiode ist das zivilgesellschaftliche Engagement zu folgenden Punkten besonders wichtig:

– Umsetzung der überarbeiteten „Leitlinien zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ von Bund, Ländern und Kommunen (Vorstellung geplant für Herbst 2025),

– Verabschiedung eines Gesetzes für Umgang mit menschlichen Gebeinen,

– Schaffung der „Anlaufstelle“ zu menschlichen Gebeinen,

– Aufbau einer Institution zur Unterstützung der Restitution von Kulturgütern,

– Begleitung der zwischenstaatlichen Gespräche mit den Restitutionskomitees in früheren deutschen Kolonialgebieten,

– Erhöhung der Mittel im Bundeshaushalt zur Unterstützung der Herkunftsgesellschaften,

– Vereinfachung der Visumsvergabe, insbesondere im Kontext von Kooperationsprojekten mit deutscher Beteiligung,

– kolonialgeschichtliches Engagement anderer Bundesministerien, insbesondere Entwicklungsministerium, Verteidigungsministerium, BMFTR (u.a. Forschung) und BMBFSFJ (u.a. Bildung).