Schwarz-roter Koalitionsvertrag wird nicht umgesetzt
Thomas Fues, 16.06.2026
In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag Anfang Juni 2026 stellt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer den aktuellen Stand zum Umgang mit der deutschen Kolonialgeschichte dar. Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung ist die Bilanz dürftig. Klar ist: Das Versprechen des schwarz-roten Koalitionsvertrags – „Die Aufarbeitung des Kolonialismus werden wir intensivieren.“ – wird nicht eingelöst. Nennenswerte Fortschritte sind nicht zu verzeichnen; viele Fragen bleiben offen. Dennoch liefert das Dokument einige interessante Detailinformationen.
Repatriierung menschlicher Gebeine
Seit 1991 wurden 628 Gebeine (Ancestral Remains) aus Deutschland zurückgeführt beziehungsweise an Nachfahr*innen oder Herkunftsgesellschaften übergeben. Die größte Zahl davon entfällt auf Neuseeland (264). Aus dem Kreis der ehemaligen deutschen Kolonien werden nur zwei Länder aufgeführt: Namibia (82) und Tansania (16).
Zusammen verzeichnet diese Ländergruppe somit nur 15 Prozent der gesamten deutschen Repatriierungen. Der Befund steht im krassen Gegensatz zu einer kürzlich vorgestellten Studie der „Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten“. Diese kommt zum Ergebnis, dass sich etwa 17.000 menschliche Gebeine aus kolonialen Kontexten aus allen Regionen der Welt in deutschen Museen und Sammlungen befinden. Nicht geografisch zuordenbar sind davon circa 46 Prozent.
Sonderfall Tansania
Besonders kompliziert stellt sich die Situation für Tansania dar. Tatsächlich überführt wurden bisher nur zwei Gebeine, die beide in Verbindung mit Chief Mkwawa stehen: Ein Schädel aus Bremen im Jahr 1954 und ein Zahn 2014 durch die Nachfahren eines deutschen Kolonialoffiziers. Die übrigen 14 Gebeine in der Antwort der Bundesregierung beziehen sich auf Fälle, wo einerseits die Charité Berlin im Januar 2025, andererseits die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Februar 2026 das Eigentum an Nachfahren übertragen haben. Die physische Rückkehr konnte wegen der fehlenden Einfuhrerlaubnis der tansanischen Regierung noch nicht durchgeführt werden.
Fortschritt für Kamerun?
Auch für Kamerun galt bis vor kurzem, dass die Regierung jede Rückführung von menschlichen Gebeinen und Kulturgütern blockiert. Die für September 2025 vereinbarte „erste Welle“ zur Restitution des materiellen Kulturerbes musste ausgesetzt werden, weil die kamerunische Seite die Liste der gewünschten „Objekte“ nicht geliefert hat. Inzwischen deutet sich jedoch eine Wende der kamerunischen Position an. Im April 2026 hat sich Kulturminister Bidoung Mkpatt an die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Petra Olschowski gewandt und einen Besuch des staatlichen Restitutionskomitees in Freiburg angekündigt. Dabei geht es um die Repatriierung der Gebeine von Vorfahren der Maka-Gemeinschaft, die sich in der dortigen Anatomischen Universitätssammlung befinden. Dem Vernehmen nach könnte die Übergabe vor Ort jetzt Mitte Juli 2026 stattfinden.
Unklar ist, warum sich die kamerunische Regierung nur für die Maka-Gebeine einsetzt und die zahlreichen Restitutionswünsche anderer Gemeinschaften ignoriert. Beispielsweise zur geraubten Muttergottheit Ngonnso des Nso-Volks, deren Rückgabe die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bereits im Juni 2022 beschlossen hat. Nach einem Bericht des kamerunischen Portals Culturebene hat der Kulturminister des Landes die Erstellung eines „Rahmendokuments“ angekündigt. Der Leitfaden soll als rechtliches und diplomatisches Modell für alle anderen Gemeinschaften in Kamerun dienen, die ihr Erbe oder ihre noch im Ausland gehaltenen Vorfahren beanspruchen möchten.
Restitution von Kulturgütern
Noch kürzer als bei menschlichen Gebeinen fällt die Aufstellung für kolonial angeeignete Kulturgüter (Cultural Belongings) aus. Mit Blick auf die früheren deutschen Kolonien werden drei Länder ausgewiesen: Namibia (u.a. Bibel und Peitsche von Hendrik Witbooi, 23 Kulturgüter aus Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz), Nigeria (Eigentumsübertragung von über 850 Benin-Bronzen) und Samoa (Bootssteven).
Die Aufzählung der Bundesregierung bestätigt damit die Angaben des German Colonial Restitution Monitor, wonach bisher eine verschwindend geringe Anzahl von kolonial angeeigneten Kulturgüter zurückgekehrt ist. Der Monitor umfasst allerdings auch solche Fälle, wo die zuständigen deutschen Gremien eine bindende Restitutionsentscheidung getroffen haben, aber die physische Rückgabe noch nicht erfolgt ist.
Im Widerspruch zu früheren Äußerungen von Weimer stellt die Antwort klar, dass „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ nicht Gegenstand des angestrebten deutschen Restitutionsgesetzes ist.
Das Dokument der Bundesregierung informiert, dass im Jahr 2026 600.000 Euro im Weimer-Haushalt für „bedeutende Rückgabeprozesse auf zwischenstaatlicher Ebene“ zur Verfügung stehen. Wofür genau das Geld einsetzt werden soll und welche Förderung für kommende Jahre geplant ist, bleibt offen. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich hier vor allem um die Benin-Bronzen handelt, deren Eigentumsübertragung an Nigeria bereits vor einiger Zeit erfolgt ist.
Provenienzforschung
Ein wichtiges Instrument zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte ist die Provenienzforschung zu Beständen deutscher Institutionen. Die zentrale Fördereinrichtung hierfür ist das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK), das 2025 insgesamt rund 2,8 Millionen Euro für zwölf Forschungsvorhaben zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewilligt hat. Da sich die Bundesregierung in der Antwort nicht auf ein finanzielles Volumen für künftige Fördermaßnahmen festlegen wollte, ist zu befürchten, dass das bisherige Niveau angesichts wachsender Haushaltszwänge gefährdet ist.
Eindeutig fällt die Antwort jedoch mit Bezug auf den 2024 eingerichteten Deutsch-französischen Fonds für Provenienzforschung zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika aus. Dieser wird ab 2027 nicht fortgeführt.
„Würdiger Gedenkort“
Vage bleibt die Antwort im Hinblick auf den im schwarz-roten Koalitionsvertrag enthaltenen „würdigen Gedenkort“ zum Kolonialismus. Er soll an einem Ort kolonialhistorischer Relevanz entstehen. Entscheidend für die Auswahl sind außerdem eine sinnvolle Einbettung in die bestehende Museumslandschaft sowie eine lebendige Zivilgesellschaft vor Ort. Bislang liegen keine Informationen über die angekündigten Dialoge mit deutschen und internationalen Vertreter*innen von Zivilgesellschaft oder Wissenschaft vor. Im Herbst sollen konkrete Ergebnisse des Auswahlprozesses zum Gedenkort als Teil des kolonialgeschichtlichen Konzepts von Weimer präsentiert werden.
Awet Tesfaiesus, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, macht im Berliner Tagesspiegel darauf aufmerksam, dass der Haushaltsentwurf des Bundes für das Jahr 2027 ein Gradmesser für die Ernsthaftigkeit der von Weimer angekündigten Maßnahmen ist. Den wird das Kabinett voraussichtlich im Juli 2026 verabschieden, somit vor der für Herbst 2026 geplanten Vorstellung des neuen Erinnerungskonzepts. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2027 steht es dem Bundestag jedoch frei, Fördermittel für den Gedenkort einzustellen.
Konkrete Summen liefert die Antwort für die Unterstützung von kolonialen Gedenkorten in früheren deutschen Kolonien, bislang ausschließlich in Namibia. Die Restaurierung der Alten Feste in Windhuk wird mit insgesamt 210.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 gefördert. Der bauliche Erhalt der Massengräber von Herero und Nama in Swakopmund wird über denselben Zeitraum mit rund 40.000 Euro unterstützt. Nicht erwähnt wird in dem Dokument die vom Auswärtigen Amt geplante Beteiligung an der Schaffung eines Gedenkorts in Burundi durch Renovierung eines früheren Kolonialgebäudes in Gitega.
Expert*innen-Netzwerk
Im Oktober 2025 haben Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände wichtige strukturelle Vereinbarungen für koloniale Kontexte („Gemeinsame Leitlinien“) beschlossen. Der Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Gebeinen als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene hat sich Ende März 2026 konstituiert. Sein Sekretariat wird durch das Auswärtige Amt gestellt; Vorsitzende ist Staatsministerin Serap Güler.
Das parallel dazu vorgesehene interdisziplinäre und internationale Expert*innen-Netzwerk lässt jedoch noch auf sich warten. Dafür soll ein Konzept erst Anfang 2027 vorgelegt werden.
Dürftige Bilanz
Die Antwort der Bundesregierung macht wenig Hoffnung auf baldige Fortschritte bei der Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass das Engagement auf Bundesebene weiter abgebaut wird. In der aktuell kritischen Phase kommt es entscheidend darauf an, ob in der deutschen Gesellschaft und den früheren deutschen Kolonien die Umkehr des negativen Trends eingefordert wird. Spannend zu beobachten ist die Frage, ob sich die staatlichen Restitutionskomitees in Kamerun, Tansania und Togo demnächst auf diplomatischem Weg für verstärkte deutsche Bemühungen einsetzen.
