Das „Regierungsprogramm“ der AfD für Sachsen-Anhalt
Der hohe Zuspruch zur Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) in Umfragen und Wahlen bietet Anlass für eine Auseinandersetzung mit ihren Positionen zum Umgang mit dem kolonialen Erbe. Aktuelle Prognosen für die Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 lassen es als möglich erscheinen, dass die Partei demnächst maßgeblichen Einfluss auf die Landespolitik gewinnen könnte.
Das ist erinnerungspolitisch relevant, weil das deutsche föderale System die Zuständigkeit der Bundesländer für die Kulturpolitik festschreibt. Das Wahlprogramm der Partei − als „Regierungsprogramm“ bezeichnet − benennt ein Dilemma: Prinzipiell lehnt die AfD die Länderzuständigkeit für Kulturpolitik ab, will aber die sich daraus bietenden Chancen nutzen:
„Die AfD betrachtet die Kulturhoheit der Bundesländer grundsätzlich kritisch. Was Fluch ist, ist jedoch auch Segen: Da Kultur in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist, verfügen wir nach einem Sieg bei der Landtagswahl 2026 über vielfältige Möglichkeiten, unsere kulturpolitischen Vorstellungen umzusetzen.“ (Seite 46)
Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt
Der rund 150 Seiten umfassende Entwurf soll auf dem Parteitag Mitte April 2026 beraten werden. Es fällt auf, dass der Text extrem vorsichtig formuliert ist. An zahlreichen Stellen wird betont, dass sich die eigenen Positionen innerhalb der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Korridore bewegen. Es liegt der Schluss nahe, dass dieser Weg gewählt wurde, um keine Angriffsflächen bei einem möglichen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu liefern.
Zentralität der Kultur
Kultur ist nach dem Verständnis der AfD der entscheidende Faktor bei der Herausbildung von individuellen Mentalitäten, kollektiven Identitäten und gemeinsamen Zukunftsvisionen. Die angestrebte gesellschaftliche Umstrukturierung erfordert somit eine Politik, die völkische Selbstvergewisserung und eine positive Umdeutung der Geschichte zum Dreh- und Angelpunkt für tiefgreifende Veränderungen macht:
„Nationalmasochismus und fehlendes Selbstbewusstsein aber beruhen auf kulturellen Voraussetzungen. Die letzten Ursachen der aktuellen Misere sind somit kultureller Art und können deshalb nur durch gezielte Arbeit an den kulturellen Voraussetzungen geheilt werden… Die AfD-Sachsen-Anhalt wird diese Identitätsstörung durch eine neue, patriotische Kulturpolitik heilen… Dies ist die entscheidende Voraussetzung für eine patriotische Wende auf allen Gebieten…“ (S. 45)
Ein kritischer Beitrag von Nils Schniederjann titelt „Kulturpolitik als Waffe“ und stellt fest:
„Damit übernimmt der Landesverband die beiden wohl wichtigsten neurechten Thesen: erstens, dass es die kulturelle Veränderung ist, die einem politischen Wandel vorausgehen muss. Und zweitens, dass es im Kern das gestörte Verhältnis zur Vergangenheit ist, das die Deutschen davon abhält, zu alter Größe zurückzufinden.“
Ablehnung von Provenienzforschung
Der kulturpolitische Teil des Wahlprogramms enthält wenig Konkretes zum Kolonialismus. Eine relevante Aussage bezieht sich auf die Streichung der Landeszuschusses für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK), dessen Hauptsitz in Magdeburg angesiedelt ist, mit Außenstelle in Berlin. Der finanzielle Beitrag des Sitzlandes Sachsen-Anhalt wird derzeit zur Deckung der Mietkosten verwendet:
„Aktuell fördert das Land Sachsen-Anhalt das ‚Deutsche Zentrum Kulturgutverluste‘ durch einen Zuschuss in Höhe von 73.500 Euro pro Jahr. Wir werden diesen Zuschuss komplett streichen.“ (S. 47)
Die Positionierung der Partei richtet sich somit gegen alle Bereiche der vom DZK geförderten Provenienzforschung zu unrechtmäßigen Enteignungen während der drei Phasen staatlichen Unrechts − Kolonialismus, Nationalsozialismus und Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik. 2025 hat das DZK insgesamt rund 2,8 Millionen Euro für zwölf Forschungsvorhaben zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewilligt.
Deutsche Kolonialverbrechen
In ihrer Ablehnung einer deutschen Verantwortung für koloniales Unrecht verlässt die Partei den Boden gesicherter, weithin anerkannter historischer Tatsachen, wie etwa zum Genozid in Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia) und zum Majimaji-Krieg im südlichen Teil von Deutsch-Ostafrika, dem heutigen Tansania:
„Besonders absurd ist dabei die Konstruktion einer kolonialen Schuld.“ (S. 47)
Mit dieser Aussage widerspricht die AfD auch den Forschungsergebnissen der Bundeswehreinrichtung Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften in Potsdam, das 2024 eine Forschungsgruppe zum Schwerpunkt Deutsches Militär im kolonialen Einsatz 1880-1918 – Ein Kontinuum der Gewalt
ins Leben gerufen hat. In der Zeitschrift der Zentrums Militärgeschichte (Heft 3/2024) heißt es etwa zum Genozid im heutigen Namibia:
„Die eigentliche Schlacht am Waterberg ist nur eine Episode des Kolonialkrieges, der zwischen 1904 und 1908 im heutigen Namibia stattgefunden hat. Dennoch ist sie zu einem Symbol für Krieg und Genozid geworden… Selbst bei zurückhaltender Schätzung wurden durch den Genozid 50 bis 60 Prozent der Ovaherero-Bevölkerung getötet und etwa ein Drittel der Nama.“
Auch der Bericht des Bundeswehrzentrums zur Vorstellung des in seinem Auftrag erstellten Buchs Kolonialkriege in Ostafrika 1885–1914 von Tanja Bührer lässt keine Zweifel am systemischen Charakter der deutschen Kolonialgewalt aufkommen:
„Der 1895 von Kaiser Wilhelm II. ausgestellte ,Schutzbrief’ für Ostafrika war schließlich der Startschuss für die gewaltsame Aneignung des Landes. Militärexpeditionen etablierten zunächst eine Kolonialarmee unter deutscher Führung mit afrikanischen Soldaten, die das Land immer wieder mit Gewalt überzogen, die genozidale Ausmaße annahm.“
Restitution von Kulturgütern
Für eine Rückführung von Kulturgütern (cultural belongings), die während der deutschen Kolonialherrschaft nach Deutschland verbracht wurden, sieht die Partei keinen Anlass:
„Wie Mathias Brodkorb gezeigt hat, sind nahezu alle Exponate aus Kolonialländern rechtmäßig erworben worden.“ (S. 47)
Als Kronzeugen führt sie den ehemaligen SPD-Politiker Mathias Brodkorb an. Dieser verweist in seinem Werk Postkoloniale Mythen. Auf den Spuren eines modischen Narrativs auf die vermeintlich positiven Wirkungen des Kolonialismus. Wie jedoch zahllose Berichte von Zeitzeugen und wissenschaftliche Studien belegen, verlief die Aneignung von Kulturgütern in früheren deutschen Kolonien häufig unter Gewaltanwendung und Zwang. Grundsätzlich gilt für alle Transaktionen im Kolonialismus das strukturelle Prinzip der asymmetrischen Machtverteilung zwischen Kolonisierenden und Kolonisierten.
Als Beispiel für die weitverbreitete Gewaltförmigkeit der Verlagerung von Kulturgütern nach Deutschland kann der von einer deutsch-kamerunischen Forschungsgruppe erarbeitete Atlas der Abwesenheit angeführt werden, in dem zahlreiche Fälle von Beutekunst in deutschen Museen dokumentiert werden. Auch die im Oktober 2025 verabschiedeten Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten von Bundesregierung, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden betonen die Relevanz von rechtlich oder ethisch nicht vertretbaren kolonialen Aneignungsformen:
„Aufgrund der seit der Aneignung verstrichenen Zeit, fehlender oder unpräziser Dokumentation oder anderer Umstände kann es zu Lücken und Unklarheiten bezüglich der Provenienz kommen. Dies darf nicht dazu führen, dass Rückgaben per se abgelehnt werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass in vielen kolonialen Kontexten eine rechtlich und/oder ethisch nicht vertretbare Aneignung häufige Praxis war.“
Kulturkrieg gegen „Postkolonialismus“
Die volle Wucht ihres Kulturkrieges richtet die AfD Sachsen-Anhalt gegen den „Postkolonialismus“:
„Der Postkolonialismus behauptet, die Philosophie, die Literatur und überhaupt das gesamte Europäische kulturelle Erbe sei von einer kolonialen Logik infiziert und müsse deshalb erledigt werden… Es handelt sich beim Postkolonialismus somit letztlich um nichts anderes als ein Programm zur Zerstörung der Europäischen Identität. Postkolonialismus ist keine Wissenschaft, sondern die politisch motivierte Vernichtung der Wissenschaft.“ (S. 71-72)
Es handelt sich dabei erkennbar um ein schlichtes, ideologisch konstruiertes Feindbild, das ohne jede ernsthafte Auseinandersetzung mit den vielschichtigen inhaltlichen Bedeutungsebenen der entsprechenden Diskurse und ihren historischen Kontexten auskommt.
